Menschenrechtsbeauftragter der RAG-Stiftung

Die RAG-Stiftung hat gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt:

Die Kontaktdaten des Menschenrechtsbeauftragten sind:

 

Dr. Hans-Georg Heesen

- Leiter Recht / Chief Legal Advisor -
RAG-Stiftung
Im Welterbe 10
45141 Essen
hans-georg.heesen(at)rag-stiftung.de
 

Eingehende Hinweise werden vom Ombudsmann validiert und dann an den Compliance-Beauftragten der RAG-Stiftung zur Aufklärung weitergeleitet. Hinweisgeber, die sich per E-Mail an den Ombudsmann wenden, erhalten an die Absenderadresse eine elektronische Bestätigung über den Eingang ihrer Meldung.

Der Ombudsmann behandelt alle eingegangenen Hinweise sowie die Identität des Hinweisgebers (bei nicht-anonymen Meldungen) gegenüber der RAG-Stiftung absolut vertraulich.

Das Hinweisgebersystem der RAG-Stiftung entspricht allen geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Eine ergänzende Datenschutzerklärung hierzu finden Sie hier.

Zugleich hat die RAG-Stiftung sich gegenüber dem Ombudsmann rechtlich verpflichtet, die in ihren Möglichkeiten stehenden Mittel zu ergreifen, um es zu verhindern, dass Hinweisgeber wegen des Umstands, dass sie sich an den Ombudsmann gewendet haben, Nachteile erleiden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich bei näherer Prüfung eingehender Hinweise erweisen sollte, dass diese zwar redlich abgegeben wurden, aber letztlich unberechtigt sind.

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