Ende 2018 wurden die letzten beiden verbliebenen Steinkohlenbergwerke in Deutschland geschlossen. Das planmäßige Ende eines ganzen Industriezweiges war ein festgelegter Prozess, der mit der „Kohlepolitischen Verständigung von Bund, Land NRW, Saarland, RAG und IG BCE“ vom 7. Februar 2007 eingeleitet und dessen Finanzierung vom Bundestag im Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 beschlossen wurde.
Die RAG-Stiftung sollte als Eigentümerin der RAG Aktiengesellschaft die einvernehmlich formulierten Ziele herbeiführen. Dazu zählte auch die mittlerweile erfolgreich umgesetzte sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden rechtzeitig qualifiziert, um sich am Arbeitsmarkt neu zu positionieren und ihnen wurden neue Beschäftigungsmöglichkeiten aufgezeigt. Andere schieden über Vorruhestandsregelungen sozialverträglich aus dem Arbeitsleben aus.