Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus

Die Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis Ende 2018 ist im Steinkohlefinanzierungsgesetz geregelt, das den rechtlichen Rahmen für die Arbeit der RAG-Stiftung bildet. Spätestens im Jahr 2012 wird überprüft werden, ob es bei diesem Beschluss bleibt. Die RAG-Stiftung wurde gegründet, um den durch das Steinkohlefinanzierungsgesetz vorgegebenen Prozess sicher, verlässlich und sozialverträglich zu steuern.

Die RAG-Stiftung hat folgende zentrale Aufgaben:

Stiftungsmodell entlastet die öffentliche Hand

Die Stiftung baut einen Kapitalstock auf, um die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Bergbaus ohne Inanspruchnahme öffentlicher Gelder ab 2019 sicherzustellen. Sie wirkt damit gewissermaßen als Treuhänder der öffentlichen Hand.

Kontakt

RAG-Stiftung
Rüttenscheider Straße 1-3
45128 Essen

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Fax. +49 (0)201 801-3400