Kontakt
RAG-Stiftung
Rüttenscheider Straße 1-3
45128 Essen

Das Kuratorium setzt den Stiftungsvorstand ein und überwacht ihn bei der Führung der Geschäfte der Stiftung; es ist über Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Stiftung zu informieren. Als »geborene« Mitglieder gehören dem Kuratorium an (Reihenfolge lt. Satzung):
Acht »weitere« Mitglieder werden für einen Zeitraum von jeweils bis zu fünf Jahren bestellt. Der Vorsitzende des Kuratoriums wird aus dem Kreis der »weiteren« Mitglieder gewählt. Die Satzung der Stiftung regelt die jeweilige Zusammensetzung des Kuratoriums.
Dem Kuratorium gehören an:
Vorsitzender
geborene Mitglieder (Reihenfolge lt. Satzung)
weitere Mitglieder