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RAG-Stiftung
Rüttenscheider Straße 1-3
45128 Essen

Die Bundesregierung, die Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Saarland, die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und die RAG Aktiengesellschaft haben sich am 7. Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Dazu wurden in einer gemeinsamen Vereinbarung die Eckpunkte dieser Verständigung festgelegt.
In Erfüllung dieser Vereinbarung gründete der RAG-Konzern die RAG-Stiftung als bürgerlich-rechtliche Stiftung im Juni 2007; sie wurde am 10. Juli 2007 von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt.

Abwicklung des Bergbaus
Die Stiftung als Eigentümerin der Evonik Industries AG soll in Umsetzung der definierten Eckpunkte die Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft herbeiführen. Hierfür haben die beteiligten Parteien der öffentlichen Hand die Finanzierung der Abwicklung des aktiven Bergbaus der RAG Aktiengesellschaft einschließlich der Altlasten und die Gewährleistung der Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben des Unternehmens zugesagt.
Damit stellen sich die Stiftung und die RAG Aktiengesellschaft ihren Verpflichtungen für die Bergbaureviere an Ruhr und Saar.
Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben
Weitere Aufgabe der Stiftung ist es, die Evonik Industries AG in ihrer Verantwortung an die Börse zu bringen. Solange sie Eigentümerin ist, wird sie ihren Einfluss auf die Evonik mit dem Ziel einer optimalen wirtschaftlichen Entwicklung und unter Beachtung der Interessen der Mitarbeiter und der Arbeitsplätze wahrnehmen.
Die Stiftung wird mit dem Erlös aus der Kapitalisierung der Evonik die Finanzierung der Verpflichtungen aus den Ewigkeitsaufgaben des Bergbaus der RAG Aktiengesellschaft ab 2019 dauerhaft übernehmen.