Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus

Die Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis Ende 2018 ist im Steinkohlefinanzierungsgesetz geregelt, das den rechtlichen Rahmen für die Arbeit der RAG-Stiftung bildet ("Gesetz zur Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018"). Die RAG-Stiftung wurde gegründet, um den durch das Gesetz vorgegebenen Prozess sicher, verlässlich und sozialverträglich zu steuern.

Die RAG-Stiftung hat folgende zentrale Aufgaben:

  • Als alleinige Eigentümerin der RAG Aktiengesellschaft verantwortet sie den sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlenbergbau.
  • Zudem begleitet die Stiftung das profitable Wachstum des 2007 aus der RAG Aktiengesellschaft neu entstandenen Industriekonzerns Evonik Industries AG. Ziel ist es, das Unternehmen mittelfristig an die Börse zu bringen und zu einem starken Global Player zu entwickeln. Mindestens 25,1 Prozent der Evonik Industries AG sollen auf Dauer Eigentum der RAG-Stiftung bleiben.


Stiftungsmodell entlastet die öffentliche Hand

Die Stiftung baut einen Kapitalstock auf, um die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Bergbaus der RAG Aktiengesellschaft ohne Inanspruchnahme öffentlicher Gelder ab 2019 sicherzustellen. Sie wirkt damit gewissermaßen als Treuhänderin der öffentlichen Hand.

  • Die Stiftung wird mit dem Erlös aus der Veräußerung der Evonikanteile und den Erträgen (Dividenden und Einkünfte aus Vermögensanlagen) einen Kapitalstock zur Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus bilden und die Ewigkeitslasten nach 2019 dauerhaft finanzieren.
  • Über die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Kultur, soweit diese im Zusammenhang mit dem deutschen Steinkohlenbergbau stehen, will die Stiftung positive Signale an Ruhr und Saar setzen.

Kontakt

RAG-Stiftung
Rüttenscheider Straße 1-3
45128 Essen

Tel. +49 (0)201 801-3320
Fax. +49 (0)201 801-3400

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