Häufig gestellte Fragen
Wer kommt heute für Folgeschäden des Bergbaus auf?
Was tut die Stiftung, um die Region im Sinne der Nachhaltigkeit zu schützen und zu sanieren?
Wie viel Geld hat die Stiftung bereits angesammelt?
Wie sieht der weitere Fahrplan für den Verkauf von Anteilen des Evonik-Konzerns aus?
Wie legt die RAG-Stiftung das Geld aus den Anteilsverkäufen an?
Inwieweit wird die Erfüllung des Stiftungsauftrags durch die derzeitige wirtschaftliche Lage erschwert bzw. gefährdet?
Muss nicht der Steuerzahler am Ende draufzahlen?
Was würde es für die Arbeit der RAG-Stiftung bedeuten, wenn 2012 durch den Deutschen Bundestag eine Fortsetzung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland beschlossen würde?
- Wer kommt heute für Folgeschäden des Bergbaus auf?
- Was tut die Stiftung, um die Region im Sinne der Nachhaltigkeit zu schützen und zu sanieren?
Primärer Auftrag der Stiftung ist die Steuerung der Beendigung des Steinkohlebergbaus und die Finanzierung der Ewigkeitslasten. Es ist nicht ihre Aufgabe, die Strukturprobleme der Bergbauregionen zu lösen. Sie will aber Impulse in den Kohleregionen setzen.
- Wie viel Geld hat die Stiftung bereits angesammelt?
Schon heute (Stand Ende 2008) sind bereits rund 30 Prozent des erforderlichen Kapitals zur Finanzierung der Ewigkeitslasten zurückgestellt. Insgesamt wird für die Finanzierung der Ewigkeitslasten durch die RAG-Stiftung ein Kapitalstock Ende 2018 von rund sieben Milliarden Euro benötigt. Dies ist in einem Gutachten berechnet, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstellt wurde (Stand Ende 2008).
- Wie sieht der weitere Fahrplan für den Verkauf von Anteilen des Evonik-Konzerns aus?
Vorgesehen ist, dass das Unternehmen bis zum Jahr 2013 an die Börse gebracht und/oder weitere Anteilseigner gefunden werden. Ob und wie dies geschieht, hängt von der gesamtwirtschaftlichen Situation, der Lage am Kapitalmarkt und von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ab. Denn mit dem Verkauf soll die Grundlage für die Finanzierung der Ewigkeitslasten gelegt werden. Er wird so vollzogen, dass er wirtschaftlich sinnvoll erfolgen kann und den geplanten Veräußerungserlös erbringt. Die RAG-Stiftung wird dauerhaft mit einem Anteil von mindestens 25,01 % am Unternehmen beteiligt bleiben.
- Wie legt die RAG-Stiftung das Geld aus den Anteilsverkäufen an?
Für die Anlage dieser Gelder hat die Stiftung strenge Kapitalanlagerichtlinien, die auch von der Finanzaufsicht, der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft sind. Die Maßgabe lautet: Sicherheit geht vor Rendite. Die bisherigen Erlöse sind überwiegend in Termingeldern und festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Die stiftungseigene Kapitalanlagestrategie lässt auch den Erwerb von Aktien zu. Angesichts der aktuellen Lage an den Finanzmärkten (Stand Januar 2009) hat die Stiftung davon bisher keinen Gebrauch gemacht. Sie verfolgt die sicherheitsorientierte Linie.
- Inwieweit wird die Erfüllung des Stiftungsauftrags durch die derzeitige wirtschaftliche Lage erschwert bzw. gefährdet?
Da bereits 30 Prozent des Kapitalstocks vorhanden sind, die jetzige Finanz- und Wirtschaftskrise nicht von Dauer sein dürfte und die RAG-Stiftung ihr Kapital bis Ende 2018 ansammeln soll, dürfte der Auftrag nicht gefährdet sein.
- Muss nicht der Steuerzahler am Ende draufzahlen?
Aus heutiger Sicht wird die RAG-Stiftung ihrer Aufgabe der Finanzierung der Ewigkeitslasten dauerhaft nachkommen können. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht gelingt, tritt der Erblastenvertrag ein: Darin verpflichten sich die Kohleländer NRW und Saarland gegenüber der RAG-Stiftung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten auf dem jeweiligen Landesgebiet, wenn die Mittel der Stiftung nicht ausreichen sollten. In diesem Fall beteiligt sich darüber hinaus der Bund mit einem Drittel der Kosten.
- Was würde es für die Arbeit der RAG-Stiftung bedeuten, wenn 2012 durch den Deutschen Bundestag eine Fortsetzung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland beschlossen würde?
Diese Frage hat der Gesetzgeber zu beantworten, der der RAG-Stiftung über das Steinkohlefinanzierungsgesetz den entsprechenden Handlungsrahmen gesetzt hat.
Für akute Schäden, zum Beispiel durch bergbaubedingte Erschütterungen, kommen die RAG Aktiengesellschaft und frühere Bergbaubetreiber auf. Die RAG-Stiftung ist allein für die Ewigkeitslasten ab 2019 zuständig. Daher ist für die Bergschäden eine eigens eingerichtete Stelle bei der RAG Aktiengesellschaft zuständig, die jeden Einzelfall getrennt behandelt. Genaue Informationen zu den Verfahren, Ansprechpartnern und der möglichen Unterstützung bei der RAG Aktiengesellschaft erhalten Sie hier.





