Finanzierung der Ewigkeitslasten
Finanziert werden die Ewigkeitslasten ab 2019 von der RAG-Stiftung. Die Stiftung versteht sich gewissermaßen als Treuhänder der öffentlichen Hand, um diese von den Kosten der Ewigkeitslasten freizustellen. Sollte die Stiftung wider Erwarten nicht in der Lage sein, ausreichend Kapital zur Finanzierung der Ewigkeitslasten bereitzustellen, fällt die Zuständigkeit auf die Kohleländer und den Bund zurück.
Nach einem im Jahr 2008 aktualisierten Gutachten einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benötigt die Stiftung ab 2019 ein Vermögen von rund sieben Milliarden Euro, um aus dessen Verzinsung die unter »Ewigkeitslasten im Einzelnen« beschriebenen Maßnahmen finanzieren zu können.
Aus dem Teilverkauf der Evonik-Aktien und ihrer knapp 75 %-Beteiligung an Evonik hat die RAG-Stiftung aktuell ein Vermögen von rund zwei Mrd. Euro, mithin rund 30 % des in 2019 erforderlichen Kapitalstocks.





