Ewigkeitslasten im Einzelnen
Ab 2019 kommt die RAG-Stiftung für die Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft auf. Im Einzelnen lassen sich die Ewigkeitslasten wie folgt beschreiben:
1. Maßnahmen der Grubenwasserhaltung
Die Grubenwasserhaltung findet in den Bergwerken unter Tage statt. Es handelt sich um das Pumpen von Wasser, das z.B. aus den Grundwasserschichten oder benachbarten Bergwerken in die Schächte und Stollen läuft.
Die Förderung des Grubenwassers ist bereits notwendig, wenn Kohle gefördert wird oder Stollen und Schächte aus anderen Gründen betreten werden müssen.
Aber auch nach Beendigung des Kohleabbaus ist die Grubenwasserhaltung wichtig:
Ein vollständiges Einstellen des Pumpbetriebs nach dem Ende des Bergbaus würde zu einem unkontrollierten Anstieg des Grubenwassers führen. Dies könnte dazu führen, dass:
- Methangas beschleunigt an die Tagesoberfläche gedrückt werden kann,
- mit dem Wasseranstieg die Gefahr von Tagesbrüchen steigt (plötzliches Einbrechen der Erdoberfläche in Hohlräume),
- sich mit dem Wasseranstieg auch die Erdoberfläche hebt,
- salzige oder eisenhaltige Wässer oder auch Stoffe, die beim Durchfließen des Wassers durch alte Abbaubereiche ausgeschwemmt werden, das Trinkwasser verunreinigen.
2. Grundwasserreinigung und Nachsorgemaßnahmen
Insbesondere auf den Flächen der Nebengewinnungsanlagen ehemaliger Kokereien der RAG ist das Erdreich oft bis in die Grundwasserschichten hinein stark durch Verunreinigungen belastet. Ein Abtragen des Erdreichs mit anschließender Verarbeitung in Aufbereitungsanlagen wäre technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Der belastete Boden wird stattdessen zumeist in Hügelform als sog. Umlagerungsbauwerk auf der jeweiligen Fläche belassen und wasserdicht versiegelt, um zu verhindern, dass durch Regenwasser Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden. Zu der Nachsorgeverpflichtung zählen Maßnahmen, die der Überwachung des Sanierungserfolgs dienen. Bei den Umlagerungsbauwerken muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die über dem belasteten Boden verlegte Schutzschicht weiterhin wasserdicht ist.
Die Sanierungsmaßnahmen konzentrieren sich neben der Umlagerung des schadstoffbelasteten Erdreichs vor allem auf die Reinigung des Grundwassers. Die Reinigungsmaßnahmen verhindern, dass angrenzende Grundwasser führende Schichten in unzulässigem Maße mit Schadstoffen belastet werden.
Weiterer Bestandteil der Nachsorgeverpflichtung ist das Grundwassermonitoring. Hier wird durch regelmäßige Proben die Qualität des Grundwassers überprüft.
3. Poldermaßnahmen
Bei Dauerbergschäden handelt es sich hauptsächlich um die Auswirkungen aus der Absenkung der Oberfläche über den stillgelegten Abbaugebieten des Bergbaus. Ohne dauerhaftes Pumpen von Grundwasser durch die Wasserwirtschaftsverbände (z. B. Emschergenossenschaft / Lippeverband), die RAG Aktiengesellschaft und Dritte würde es zu einer Ansammlung von Wasser in den durch den Bergbau entstandenen Senken kommen.
Das Absenken der Tagesoberflächen durch den Bergbau kann ebenfalls zur Folge haben, dass Fließgewässer ohne entsprechende Maßnahmen nicht mehr in ihre ursprüngliche Richtung strömen. Dies hätte ein Aufstauen des Gewässers zur Folge. Technisch spricht man in diesen Fällen von einer verschlechterten Vorflut. Deshalb werden die betroffenen Gewässer regelmäßig vertieft, um die Vorflut wieder herzustellen. Alternativ zu der Vertiefung wurden in der Vergangenheit Flusspumpwerke gebaut und Deiche errichtet, um das sich aufstauende Wasser einzudämmen. Diese Anlagen müssen regelmäßig und dauerhaft erhalten werden.
Durch das Absinken der Tagesoberfläche verringert sich in einigen Bereichen auch der Abstand des Grundwassers zur Oberfläche. Das erschwert die Landwirtschaft – damit deren Flächen nicht vernässen, muss auch dieses Wasser abgepumpt werden, was weitere dauerhafte Kosten verursacht.





