Finanzierung der Ewigkeitslasten

Die privatrechtliche RAG-Stiftung versteht sich als Treuhänderin der öffentlichen Hand, um diese ab dem Jahr 2019 von den Kosten der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG freizustellen. Nach einem ursprünglich im Jahr 2006 erstellten und 2008 aktualisierten Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG benötigt die Stiftung hierfür ab 2019 ein Vermögen von rund 8,4 Milliarden Euro, um aus dessen Verzinsung die unter Ewigkeitslasten beschriebenen Aktivitäten finanzieren zu können.

Wie bildet die Stiftung ihren Kapitalstock? Derzeit verfügt die RAG-Stiftung nach einem Teilverkauf von 25,01 Prozent der Evonik Industries AG im Jahre 2008 an den britischen Finanzinvestor CVC bereits über Kapitalanlagen von 1,4 Milliarden Euro vorwiegend in Form von festverzinslichen Anlagen. Zusätzlich überträgt die RAG AG nach Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus 2018 – wie im Kohlekompromiss 2007 festgelegt – 1,5 Milliarden Euro auf die RAG-Stiftung.

Aufbau eines Kapitalstocks

Die fehlenden Mittel zur dauerhaften Finanzierung der Ewigkeitslasten ab 2019 wird die RAG-Stiftung durch Erträge aus ihrer Kapitalanlage, Dividenden aus ihrer Evonik-Beteiligung und den Börsengang der Evonik Industries AG erlösen. Ein Börsengang wird seit April 2011 vorbereitet - mit dem Ziel, das Unternehmen innerhalb der folgenden 15 Monate an den Kapitalmarkt zu bringen.

Die Stiftung will Evonik Industries als Spezialchemie-Unternehmen an die Börse bringen, um – ganz im Sinne des Steuerzahlers – einen möglichst hohen Wert zu erzielen: Je höher der erzielte Kaufpreis, umso höher das Stiftungsvermögen zur Finanzierung der Ewigkeitslasten. Sollte die Stiftung jedoch wider Erwarten irgendwann nicht mehr in der Lage sein, die Finanzierung der Ewigkeitslasten dauerhaft zu sichern, stellen die Kohleländer NRW und Saarland sowie der Bund auf Grund ihrer Gewährleistung aus dem Erblastenvertrag die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung.

Kontakt

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