Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus an Ruhr und Saar

Ewigkeitslasten des Bergbaus im Sinne des Erblastenvertrages sind Maßnahmen, die sich als Folgen aus der bergbaulichen Tätigkeit der RAG dauerhaft nach Beendigung der Steinkohlenförderung ergeben. Diese sind:

  • Maßnahmen der Grubenwasserhaltung
  • Maßnahmen der Grundwasserreinigung an schadstoffbelasteten Standorten und damit verbundene Nachsorgemaßnahmen
  • Maßnahmen, insbesondere Poldermaßnahmen, zur Verwaltung, Abwicklung und/oder Beseitigung von Dauerbergschäden der durch den Bergbau entstandenen Absenkungen der Erdoberfläche.

Von den Ewigkeitslasten klar zu trennen sind Bergschäden. Ein Bergschaden ist ein zumeist an Bauwerken und Grundeigentum entstandener Schaden, der durch bergbauliche Aktivitäten verursacht wird. Er wird im Regelfall durch Gebirgsbewegungen, wie Senkungen, Schiefstellungen, Zerrungen und Pressungen hervorgerufen.

Bergschäden werden allein von der RAG Aktiengesellschaft reguliert, nicht von der RAG-Stiftung. Das eigens eingerichtete »Service-Center Bergschäden« hat eine kostenlose Service-Hotline und ist zu erreichen unter:

Rhein / Ruhr

0800 / 27 27 271

Saar

0800 / 10 10 204

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